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Workflows

In diesem Abschnitt werden wir zusammenfassen, welche Arbeitsabläufe mit Rechnungen möglich sind. Dabei gehen wir mögliche Nutzungsszenarien beispielhaft durch.

Die angegebenen Workflows sind nur Beispiele und sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Rechnungsstellung verdeutlichen. Die Verantwortung für die Arbeitsabläufe und Rechnungsstellung liegt beim Campingplatzbetreiber.

Zahlung bei Anreise

Sofern der Gast bei der Buchung oder vor der Anreise nicht bezahlt und nicht anzahlt, muss i.d.R. keine ANZAHLUNGSRECHNUNG erstellt werden. Eine RECHNUNG kann bei Abreise und vollständiger Zahlung in CloudCamping angelegt werden.

Anzahlung vor Anreise

Sofern der Gast vor der Anreise bei der Buchung einen Teil- oder Vollbetrag gezahlt hat, kann eine ANZAHLUNGSRECHNUNG sinnvoll sein. Dabei kann es jedoch von Bedeutung sein, wieviel Tage im Voraus diese Anzahlung geleistet wurde. Es ist möglich, dass bei Buchung und Zahlung wenige Tage vor der Anreise ausschließlich das Erstellen einer RECHNUNG zur Abreise sinnvoll ist.
In diesem Fall gehen wir davon aus, dass der Gast angezahlt hat und der Campingplatzbetreiber eine ANZAHLUNGSRECHNUNG in CloudCamping erstellt hat. In den nächsten Abschnitten ergeben sich Folgeszenarien:

Fall 1: Weitere Teilzahlung

Sofern der Gast eine weitere Teilzahlung vor Anreise leistet, kann eine zweite ANZAHLUNGSRECHNUNG erstellt werden. Das kann beispielsweise auch bei einer Buchungsänderung umgesetzt werden. Bei Änderung und erneuter Bezahlung eine weitere ANZAHLUNGSRECHNUNG erstellt werden.

Fall 2: An- und Abreise

Werden erst zur Abreise alle möglicherweise noch zur Rechnung hinzugekommenen Positionen und/oder Restbeträge beglichen, kann eine RECHNUNG erstellt werden. Eine RECHNUNG sollte auch abschließend erstellt werden, falls es bereits eine 100% Anzahlung gab und sich an den Rechnungspositionen beim Aufenthalt nichts mehr geändert hat. Auf der RECHNUNG werden die dazugehörigen ANZAHLUNGSRECHNUNGEN referenziert.

Fall 3: Stornierung

Sollte der Gast oder der Campingplatzbetreiber stornieren, muss die bereits erstellte ANZAHLUNGSRECHNUNG storniert und damit eine STORNORECHNUNG angelegt werden. Die STORNORECHNUNG referenziert automatisch auf die ANZAHLUNGSRECHNUNG.
Sollte eine RECHNNG storniert werden, bezieht sich die STORNORECHNUNG nur auf die stornierte RECHNUNG, nicht jedoch auf vorgelagerte ANZAHLUNGSRECHNUNGEN.

Fehler auf Rechnungen

Sofern eine (Anzahlungs-)Rechnung Fehler enthält oder fehlerhaft erstellt wurde, empfiehlt sich die Erstellung einer STORNORECHNUNG und einer neuen fehlerfreien RECHNUNG.

Getrennte Rechnungen

Innerhalb einer Buchung können auch getrennte Rechnungen erstellt werden. Die kleinste Einheit für eine Rechnung ist eine Teil- bzw. Stellplatzbuchung oder eine Rechnung vom Einkauf.